MITGLIEDSCHAFT
Der 1. Golf Club Fürth bietet verschiedene Arten der Mitgliedschaft an.
Insbesondere Familien und Jugendliche werden mit Sonderkonditionen gefördert.
Arten der Mitgliedschaft:
- Schnupper-Mitgliedschaft (Jahresübergreifend)
- Jahres/Saison - Mitgliedschaft
- Ordentliches Mitglied - Vollmitgliedschaft
- Sonderkonditionen für Firmen und Zweitmitglieder
Das Clubsekretariat berät Sie gern zu unseren Mitgliedschaftsmodellen.
Jahresbeitrag
Der Beitrag gilt jeweils für die Zeit vom 01.04. bis 31.03. des nächsten Jahres und ist bis zum 01.03. zu entrichten.
Vollmitgliedschaft 950,00 €
Vollmitgliedschaft Partner 700,00 €
Jugendliche (bis 14 Jahre) 75,00 €
Jugendliche (bis 18 Jahre) 175,00 €
Erwachsene 27 Jahre 350,00 €
Erwachsene 35 Jahre 850,00 €
Passive Mitglieder 130,00 €
Jahres-Saisonmitgliedschaft 1.500,00 €
Jahres-Saisonmitglied Partner (ab 61. LJ) 1.250,00 € *gilt, wenn beide Partner das 61. Lebensjahr erreicht haben
Schnupperjahr 950,00 €
Schnupperjahr Partner 700,00 €
Zweitmitgliedschaft 850,00 €
Fernmitgliedschaft 300,00 €
Energieumlage:
Ab dem 1. April 2023 erheben wir für alle Mitglieder (ausgenommen Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre) zusätzlich zum Beitrag eine Energieumlage in Höhe von 90,- € pro Person und pro Jahr. Dieser Beschluss der Mitgliederversammlung gilt ab dem Jahr 2023 für drei Jahre bis einschließlich dem Jahre 2025.
Verbandsbeitrag
Für alle Mitglieder (außer Passiv) ab dem 21. Lebensjahr kommen jährlich die Verbandsbeiträge für DGV, BGV und BLSV hinzu.
Ab 1. Januar 2024 in Höhe von 36,- € pro Person
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr fällt bei Vollmitgliedschaft und Vollmitgliedschaft als Partner an und beträgt einmalig 1.500,- € pro Person.
Investitionsumlage - Platzkauf
Die Investitionsumlage fällt bei Vollmitgliedschaft, Mitgliedschaft als Ehepartner und beim Schnupperjahr (1 Rate) an. Nach Ablauf des Schnupperjahres wird bei Vereinseintritt die bezahlte Investitionsumlage auf den dann fälligen Gesamtbetrag oder als Rate angerechnet (je nach Wahl der Zahlungsform). Für die Bezahlung gibt es zwei Modelle:
einmalig 3.300,79 €
alternativ über 10 Jahre 383,47 €
Vereinssatzung des 1. GCF
Satzung 25.01.2019 Download